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Der clevere Ratgeber

Buchhaltung

Die Buchhaltung ist für viele Startups ein elendiges Thema: Sie ist aufwändig, raubt einem viel Zeit, ist teuer, wenn sie von einem Spezialisten durchgeführt wird und ist dennoch notwendig. Das HGB definiert genauestens, wer mit seinem Unternehmen zu welcher Form von Buchführung verpflichtet ist. Für Kleinunternehmen ist eine Buchung mit Konten oder auch die doppelte Buchführung beispielsweise gar nicht notwendig, sodass eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) ausreichend ist. Es lohnt sich, wenn du dich vorab informierst, zu welcher Buchführung du mit deinem Startup verpflichtet bist. So kannst du von Anfang an viel Zeit und Geld sparen.

Wenn wir von Buchführung sprechen, gibt es die einfache und die doppelte Buchführung. Je nach Größe deines Unternehmens und abhängig von der Höhe des Jahresumsatzes bist du zur Buchführung verpflichtet.

  1. Einfache Buchführung
    Alle freien Berufe und Kleingewerbetreibende, die keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind zur einfachen Buchführung verpflichtet. Das gilt ebenso für Kleinunternehmer, wenn sie selbst kein Kaufmann sind, nicht im Handelsregister eingtragen sind und die Wirtschaftswerte bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
  2. Doppelte Buchführung
    Hierzu sind laut HGB alle Vollkaufleute verpflichtet.

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