[x]
Der clevere Ratgeber

Wie hoch dürfen Mahnkosten sein?

Der Kunde zahlt nicht pünktlich?

Mahnkosten sind ein Thema, über das sich nicht nur Unternehmen streiten, sondern auch die Gerichte. Es kommt immer wieder vor, dass sich Unternehmen und große Konzerne mit dem Zahlen von Rechnungen viel Zeit lassen. Für ein Startup ist diese Zahlungsmoral nicht sonderlich förderlich, da das Budget in der Regel knapp bemessen ist. Solchen Zahlungsverzögerungen wurde nun mit der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ein Ende gesetzt.

40 Euro Mahnpauschale

Ist der Endkunde ein Unternehmen oder ein Konzern, dann muss die Mahngebühr nicht gering ausfallen. Das regelt nun das Gesetzt unter §288 BGB Absatz 5. Wenn also ein Schuldner, der kein Endverbraucher ist, in Verzug gerät, darf der Anbieter eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro ansetzen, unabhängig davon, wie hoch der Kaufwert der Sache oder der Dienstleistung ausfällt. Theoretisch können auch höhere Mahnkosten geltend gemacht werden, diese müssen jedoch konkret nachgewiesen werden. Höhere entstehende Kosten müssen mit der Pauschale verrechnet werden, es kann demnach nicht doppelt kassiert werden. Die Pauschale für die Mahnkosten gilt im Übrigen auch, wenn ein Unternehmen mit einer Abschlags- oder Ratenzahlung in Verzug gerät.

Die Anwendung des §288 BGB gilt ausschließlich für Kunden, die keine Endverbraucher sind. Kommt also ein privater Kunde in Verzug, kann von der 40 Euro Abmahnpauschale kein Gebrauch gemacht werden. Hier sind deutlich niedrigere Mahnkosten anzusetzen. Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben, wie hoch die Mahngebühren exakt sein dürfen. Es dürfen jedoch nicht mehr als die für die Erstellung der Mahnung tatsächlich anfallenden Kosten geltend gemacht werden. Allgemein wird eine Pauschale in Höhe von 2,50 Euro empfohlen. Diese beinhaltet die Kosten für Porto und Material.

Wer profitiert von der Mahnpauschale?

Vor allem für kleine Unternehmen, die auf zeitnahe Zahlungen der Unternehmen angewiesen sind, ist die Mahnpauschale ein gutes Mittel, einen Anreiz für eine zeitnahe Zahlung zu schaffen. Bei Aufträgen in Millionenhöhe würde eine Pauschale von 40 Euro sicherlich nicht so sehr ins Gewicht fallen. Bei einem kleinen Auftragsvolumen hingegen schon. Und da sich besonders Behörden mit Zahlungen gerne Zeit lassen, hat der Unternehmer hier nun auch ein geeignetes Druckmittel, um seine Zahlungen gemäß der gesetzten Fristen zu erhalten.

Und falls der Kunde trotzdem nicht zahlt, kannst du online einen Mahnantrag stellen: https://www.online-mahnantrag.de
Auch dort kannst du die 40 Euro Mahnpauschale direkt auswählen.


EMPFEHLUNG
Erhalte wichtige Startup-
Infos direkt per E-Mail







© 2024 startup-vergleich.de | Impressum